Kerndämmung geht jeden Hausbesitzer an!
Unter einer Kerndämmung versteht man die durchgehende Wärmeisolierung zwischen zwei Mauerwänden. Zumeist sind früher Außenwände zweischalig gesetzt worden. In den Zwischenräumen wird die Kerndämmung durchgeführt. Für die Kerndämmung werden unterschiedliche Materialien eingesetzt. Beispielsweise finden bestimmte Schaumstoffe und Schüttgut Anwendung. Wichtig für eine optimale Kerndämmung ist, dass die genutzten Dämmmaterialien konstant wasserabweisend sind. Bei einer nachträglichen Dämmung verwendet man i.d.R. Einblasdämmstoffe oder Spezialschäume. In die Außenmauer des Ein- oder Mehrfamilienhauses werden Bohrungen gesetzt, durch die dann das Dämmmaterial eingegeben wird. Auch das Anbringen einer Dämmschicht von außen ist bei der nachträglichen Kerndämmung möglich. Bei einem Neubau verwendet man vorrangig Dämmstoffplatten für die Dämmung.
Eine Kerndämmung verringert den Energieaufwand nachhaltig
Die Kerndämmung ist verhältnismäßig kostengünstig, sie ist ziemlich schnell durchzuführen. Umfangreiche Vorarbeiten sind bei der Kerndämmung nicht erforderlich, was den monetären Aufwand zusätzlich niedrig hält. Die geringen Bauzeiten sprechen für die Kerndämmung, denn in nur wenigen Tagen kann ein ganzes Wohnhaus vom Keller bis zum Dachboden isoliert werden. Für die Kerndämmung bieten sich je nach Objekt verschiedene Dämmmaterialien an. Es gibt einerseits feste Materialien wie Dämmschaum, der nach dem Einblasen fest wird. Andererseits werden aber auch Stein- oder Mineralwollen sowie unterschiedliche Sorten von Dämmplatten genutzt. Auch sogenannte Schüttstoffe können bei der Kerndämmung genutzt werden. Wichtig ist bei der Wahl des Dämmstoffes, dass auf eine ausreichende wasserabweisende Wirkung geachtet wird.
Eine nachträgliche Kerndämmung amortisiert sich durch Einsparungen beim Energieeinsatz zumeist verhältnismäßig schnell. Auch ist eine zeitintensive Realisierungszeit nicht notwendig. Ein nicht zu vernachlässigender Vorzug der Kerndämmung ist darüber hinaus, dass sie das Aussehen des Ein- oder Mehrfamilienhauses nicht verändert.