Kerndämmung geht jeden Hausbesitzer an!
Unter einer Kerndämmung versteht man die durchgehende Wärmeisolierung zwischen zwei Mauerwänden. Sehr oft sind früher Außenwände zweischalig gemauert. In den Zwischenräumen wird die Kerndämmung durchgeführt. Für die Kerndämmung werden je nach Aufgabenstellung unterschiedliche Materialien eingesetzt. Zum Beispiel finden bestimmte Schaumstoffe als auch Schüttgut Anwendung. Wichtig für eine optimale Kerndämmung ist, dass die eingesetzten Dämmmaterialien konstant wasserabweisend sind. Bei einer Altbaudämmung verwendet man zumeist Einblasdämmstoffe oder Spezialschäume. In die Außenwand des Wohn- oder Geschäftsgebäudes werden kleine Löcher gebohrt, durch die dann der Dämmstoff eingegeben wird. Auch das Anbringen einer Dämmschicht auf die Außenwand ist bei der späteren Kerndämmung machbar. Bei einem Neubau verwendet man in erster Linie Plattendämmstoffe für die Dämmung.
Eine Kerndämmung lohnt sich
Die Kerndämmung ist in der Regel kostengünstig, sie ist relativ zügig umzusetzen. Große Vorarbeiten sind bei der Kerndämmung nicht erforderlich, was die monetären Aufwendungen zusätzlich gering hält. Die geringen Bauzeiten sprechen für die Kerndämmung, denn in meistens nur wenigen Tagen kann ein ganzes Wohnhaus vom Keller bis zum Dachboden isoliert werden. Für die Kerndämmung bieten sich je nach Zustand des Hauses verschiedene Dämmmaterialien an. Es gibt einerseits feste Materialien wie Dämmschaum, der nach dem Einblasen fest wird. Andererseits werden aber auch Mineral- oder Steinwollen und unterschiedliche Sorten von Dämmplatten genutzt. Auch sog. Schüttstoffe können bei der Kerndämmung verwendet werden. Wichtig ist bei der Selektion des Dämmstoffes, dass auf eine ordentliche wasserabweisende Wirkung geachtet wird.
Eine nachträgliche Kerndämmung amortisiert sich durch Einsparungen beim Energieeinsatz in der Regel erstaunlich schnell. Ebenso ist eine zeitintensive Realisierungszeit nicht zu erwarten. Ein nicht zu vernachlässigender Vorzug der Kerndämmung ist zusätzlich, dass sie die Optik des Ein- oder Mehrfamilienhauses nicht verändert.