Eine wirkungsvolle Kerndämmung rechnet sich!
Unter einer Kerndämmung versteht man die komplette Dämmung zwischen zwei Mauerwänden. Zumeist sind früher Außenmauern zweischalig gesetzt worden. In den Zwischenräumen wird die Kerndämmung durchgeführt. Für die Kerndämmung werden je nach Aufgabenstellung unterschiedliche Materialien verwendet. Zum Beispiel finden bestimmte Schaumstoffe und Schüttgut ihren Einsatz. Wichtig für eine optimale Kerndämmung ist, dass die eingesetzten Stoffe beständig wasserabweisend sind. Bei einer Altbaudämmung verwendet man zumeist Einblasdämmstoffe oder Spezialschäume. In die Außenwand des Hauses werden kleine Löcher gebohrt, durch die dann das Dämmmaterial eingeführt wird. Auch das Anbringen einer Dämmschicht von außen ist bei der nachträglichen Kerndämmung machbar. Bei einem Neubau verwendet man vorrangig Plattendämmstoffe für die Dämmung.
Eine Kerndämmung verringert den Energieaufwand nachhaltig
Die Kerndämmung ist im Verhältnis zu anderen Maßnahmen kostengünstig, sie ist relativ kurzfristig zu bewerkstelligen. Umfangreiche Vorarbeiten sind bei der Kerndämmung nicht notwendig, was den Preis zusätzlich gering hält. Die kurzen Bauzeiten sprechen für die Kerndämmung, denn in zumeist nur wenigen Tagen kann ein ganzes Wohnhaus vom Dachboden bis zum Keller isoliert werden. Für die Kerndämmung bieten sich je nach Bauart des Hauses unterschiedliche Dämmstoffe an. Es gibt einerseits feste Materialien wie Dämmschaum, der nach dem Einblasen fest wird. Andererseits werden aber auch Mineral- oder Steinwollen sowie unterschiedliche Arten von Dämmplatten genutzt. Auch sogenannte Schüttstoffe können bei der Kerndämmung eingesetzt werden. Bedeutend ist bei der Wahl des Dämmmaterials, dass auf eine ausreichende wasserabweisende Wirkung geachtet wird.
Eine nachträgliche Kerndämmung amortisiert sich durch Heizkostenersparnisse zumeist erstaunlich schnell. Auch ist eine zeitintensive Realisierungszeit nicht zu erwarten. Ein nicht zu vernachlässigender Vorteil der Kerndämmung ist außerdem, dass sie die Außenansicht des Wohn- oder Geschäftsgebäudes nicht verändert.