Eine Kerndämmung muss nicht teuer sein!
Unter einer Kerndämmung versteht man die komplette Dämmung zwischen zwei Mauerwänden. Meistens sind früher Außenwände zweischalig gearbeitet. In den Zwischenräumen wird die Kerndämmung eingebracht. Für die Kerndämmung werden unterschiedliche Materialien verwendet. Unter anderem finden bestimmte Schaumstoffe als auch Schüttgut Anwendung. Wichtig für eine gute Kerndämmung ist, dass die eingesetzten Dämmmaterialien dauerhaft wasserabweisend sind. Bei einer nachträglichen Dämmung verarbeitet man meistens Einblasdämmstoffe oder Spezialschäume. In die Außenmauer des Ein- oder Mehrfamilienhauses werden kleine Löcher gebohrt, durch die dann das Dämmmaterial eingeführt wird. Auch das Anbringen einer Dämmschicht auf die Außenwand ist bei der späteren Kerndämmung machbar. Bei einem Neubau nutzt man bevorzugt Plattendämmstoffe für die Dämmung.
Eine Kerndämmung verringert den Energieaufwand nachhaltig
Die Kerndämmung ist im Verhältnis zu anderen Maßnahmen kostengünstig, sie ist sehr kurzfristig zu bewerkstelligen. Schwerwiegende Vorarbeiten sind bei der Kerndämmung nicht nötig, was die Kosten zusätzlich gering hält. Die kurzen Arbeitszeiten sprechen für die Kerndämmung, denn in nur wenigen Tagen kann ein ganzes Haus vom Keller bis zum Dachboden isoliert werden. Für die Kerndämmung bieten sich je nach Zustand des Hauses unterschiedliche Dämmstoffe an. Es gibt einerseits feste Materialien wie Dämmschaum, der nach dem Einblasen fest wird. Andererseits werden aber auch Stein- oder Mineralwollen und unterschiedliche Sorten von Dämmplatten genutzt. Auch sogenannte Schüttstoffe können bei der Kerndämmung eingesetzt werden. Wichtig ist bei der Auswahl des Dämmmaterials, dass auf eine ordentliche wasserabweisende Wirkung geachtet wird.
Eine nachträgliche Kerndämmung rechnet sich durch Einsparungen beim Energieeinsatz zumeist verhältnismäßig schnell. Ebenso ist eine zeitintensive Realisierungsphase nicht notwendig. Ein nicht zu vernachlässigender Vorteil der Kerndämmung ist außerdem, dass sie das Aussehen des Wohn- oder Geschäftsgebäudes nicht verändert.