Kerndämmung geht jeden Hausbesitzer an!
Als Kerndämmung bezeichnet man die komplette Wärmeisolierung zwischen zwei Mauerwänden. Sehr oft sind früher Außenmauern zweischalig gearbeitet. In den Zwischenräumen wird die Kerndämmung eingebracht. Für die Kerndämmung werden je nach Zielsetzung verschiedenartige Materialien verwendet. Zum Beispiel finden bestimmte Schaumstoffe oder Schüttgut Verwendung. Wichtig für eine optimale Kerndämmung ist, dass die verwendeten Stoffe konstant wasserabweisend sind. Bei einer Altbaudämmung verwendet man meistens Einblasdämmstoffe oder Spezialschäume. In die Außenwand des Ein- oder Mehrfamilienhauses werden kleine Löcher gebohrt, durch die dann der Dämmstoff eingeblasen wird. Auch das Anbringen einer Dämmschicht auf die Außenwand ist bei der nachträglichen Kerndämmung möglich. Bei einem Neubau verwendet man bevorzugt Plattendämmstoffe für die Dämmung.
Eine Kerndämmung lohnt sich
Die Kerndämmung ist verhältnismäßig kostengünstig, sie ist ziemlich kurzfristig zu bewerkstelligen. Umfangreiche Vorarbeiten sind bei der Kerndämmung nicht notwendig, was den Preis zusätzlich niedrig hält. Die geringen Umsetzungszeiten sprechen für die Kerndämmung, denn in zumeist nur wenigen Tagen kann ein ganzes Wohnhaus vom Dachboden bis zum Keller isoliert werden. Für die Kerndämmung bieten sich je nach Bauart des Hauses unterschiedliche Dämmmaterialien an. Es gibt einerseits feste Materialien wie Dämmschaum, der nach dem Einblasen hart wird. Andererseits werden aber auch Mineral- oder Steinwollen und unterschiedliche Sorten von Dämmplatten genutzt. Auch sogenannte Schüttstoffe können bei der Kerndämmung verwendet werden. Wichtig ist bei der Auswahl des Dämmmaterials, dass auf eine gute wasserabweisende Wirkung geachtet wird.
Eine nachträgliche Kerndämmung rechnet sich durch Einsparungen beim Energieeinsatz in der Regel erstaunlich schnell. Ebenso ist eine zeitintensive Realisierungsphase nicht zu erwarten. Ein nicht zu vernachlässigender Vorzug der Kerndämmung ist zusätzlich, dass sie die Optik des Wohn- oder Geschäftsgebäudes nicht verändert.