Kerndämmung geht jeden Hausbesitzer an!
Als Kerndämmung bezeichnet man die umfangreiche Dämmung zwischen zwei Mauerwänden. Zumeist sind früher Außenwände zweischalig gesetzt worden. In den Zwischenräumen wird die Kerndämmung eingebracht. Für die Kerndämmung werden unterschiedliche Materialien eingesetzt. Beispielsweise finden bestimmte Schaumstoffe und Schüttgut Verwendung. Wichtig für eine gute Kerndämmung ist, dass die verwendeten Stoffe stets wasserabweisend sind. Bei einer nachträglichen Dämmung verarbeitet man meistens Einblasdämmstoffe oder Spezialschäume. In die Außenmauer des Wohn- oder Geschäftsgebäudes werden kleine Löcher gebohrt, durch die dann der Dämmstoff eingeführt wird. Auch das Anbringen einer Dämmschicht auf die Außenwand ist bei der späteren Kerndämmung machbar. Bei einem Neubau nutzt man vorrangig Dämmstoffplatten für die Dämmung.
Jahrelange Erfahrung im Bereich Kerndämmung
Die Kerndämmung ist in der Regel kostengünstig, sie ist relativ zügig zu bewerkstelligen. Große Vorarbeiten sind bei der Kerndämmung nicht erforderlich, was die monetären Aufwendungen zusätzlich niedrig hält. Die kurzen Umsetzungszeiten sprechen für die Kerndämmung, denn in lediglich wenigen Tagen kann ein ganzes Wohnhaus vom Keller bis zum Dachboden isoliert werden. Für die Kerndämmung bieten sich je nach Zustand des Hauses verschiedene Dämmstoffe an. Es gibt einerseits feste Materialien wie Dämmschaum, der nach dem Einspritzen hart wird. Andererseits werden aber auch Mineral- oder Steinwollen und verschiedene Arten von Dämmplatten genutzt. Auch sogenannte Schüttstoffe können bei der Kerndämmung genutzt werden. Wichtig ist bei der Selektion des Dämmmaterials, dass auf eine ausreichende wasserabweisende Wirkung geachtet wird.
Eine nachträgliche Kerndämmung amortisiert sich durch Einsparungen beim Energieeinsatz zumeist verhältnismäßig schnell. Auch ist eine zeitintensive Realisierungszeit nicht zu erwarten. Ein nicht zu vernachlässigender Vorzug der Kerndämmung ist darüber hinaus, dass sie die Außenansicht des Wohn- oder Geschäftsgebäudes nicht verändert.