Kerndämmung geht jeden Hausbesitzer an!
Als Kerndämmung bezeichnet man die durchgehende Wärmeisolierung zwischen zwei Mauerwänden. Sehr oft sind früher Außenwände zweischalig gearbeitet. In den Zwischenräumen wird die Kerndämmung eingebracht. Für die Kerndämmung werden je nach Zielsetzung verschiedenartige Materialien verwendet. Zum Beispiel finden bestimmte Schaumstoffe oder Schüttgut Verwendung. Wichtig für eine optimale Kerndämmung ist, dass die genutzten Dämmmaterialien dauerhaft wasserabweisend sind. Bei einer nachträglichen Dämmung verwendet man in der Regel Einblasdämmstoffe oder Spezialschäume. In die Außenwand des Ein- oder Mehrfamilienhauses werden Bohrungen gesetzt, durch die dann das Dämmmaterial eingeführt wird. Auch das Anbringen einer Dämmschicht von außen ist bei der späteren Kerndämmung machbar. Bei einem Neubau verwendet man regelmäßig Plattendämmstoffe für die Dämmung.
Kerndämmung – wir übernehmen das!
Die Kerndämmung ist im Verhältnis zu anderen Maßnahmen kostengünstig, sie ist sehr zügig durchzuführen. Schwerwiegende Vorarbeiten sind bei der Kerndämmung nicht nötig, was den monetären Aufwand zusätzlich niedrig hält. Die geringen Umsetzungszeiten sprechen für die Kerndämmung, denn in nur wenigen Tagen kann ein ganzes Haus vom Dachboden bis zum Keller isoliert werden. Für die Kerndämmung bieten sich je nach Zustand des Hauses unterschiedliche Dämmstoffe an. Es gibt einerseits feste Stoffe wie Dämmschaum, der nach dem Einspritzen hart wird. Andererseits werden aber auch Stein- oder Mineralwollen sowie verschiedene Sorten von Dämmplatten genutzt. Auch sogenannte Schüttstoffe können bei der Kerndämmung genutzt werden. Bedeutend ist bei der Auswahl des Dämmmaterials, dass auf eine ordentliche wasserabweisende Wirkung geachtet wird.
Eine nachträgliche Kerndämmung amortisiert sich durch Heizkostenersparnisse zumeist verhältnismäßig schnell. Ebenso ist eine zeitintensive Realisierungsphase nicht zu erwarten. Ein nicht zu vernachlässigender Vorzug der Kerndämmung ist darüber hinaus, dass sie die Außenansicht des Ein- oder Mehrfamilienhauses nicht verändert.