Kerndämmung– ein wichtiges Thema
Als Kerndämmung bezeichnet man die vollständige Wärmeisolierung zwischen zwei Mauerwänden. Meistens sind früher Außenwände zweischalig gearbeitet. In den Zwischenräumen wird die Kerndämmung eingebracht. Für die Kerndämmung werden je nach Zielsetzung verschiedenartige Materialien eingesetzt. Zum Beispiel finden bestimmte Schaumstoffe als auch Schüttgut ihren Einsatz. Wichtig für eine optimale Kerndämmung ist, dass die eingesetzten Dämmstoffe beständig wasserabweisend sind. Bei einer nachträglichen Dämmung verwendet man in der Regel Einblasdämmstoffe oder Spezialschäume. In die Außenwand des Gebäudes werden kleine Löcher gebohrt, durch die dann das Dämmmaterial eingeführt wird. Auch das Anbringen einer Dämmschicht auf die Außenwand ist bei der nachträglichen Kerndämmung machbar. Bei einem Neubau verwendet man in erster Linie Plattendämmstoffe für die Dämmung.
Eine Kerndämmung verringert den Energieaufwand nachhaltig
Die Kerndämmung ist in der Regel kostengünstig, sie ist ziemlich kurzfristig zu bewerkstelligen. Schwerwiegende Vorarbeiten sind bei der Kerndämmung nicht nötig, was den monetären Aufwand zusätzlich niedrig hält. Die kurzen Arbeitszeiten sprechen für die Kerndämmung, denn in nur wenigen Tagen kann ein ganzes Wohnhaus vom Keller bis zum Dachboden isoliert werden. Für die Kerndämmung bieten sich je nach Zustand des Hauses verschiedene Dämmstoffe an. Es gibt einerseits feste Materialien wie Dämmschaum, der nach dem Einblasen fest wird. Andererseits werden aber auch Mineral- oder Steinwollen und verschiedene Sorten von Dämmplatten genutzt. Auch sog. Schüttstoffe können bei der Kerndämmung genutzt werden. Wichtig ist bei der Selektion des Dämmmaterials, dass auf eine ordentliche wasserabweisende Wirkung geachtet wird.
Eine nachträgliche Kerndämmung rechnet sich durch Heizkostenersparnisse zumeist erstaunlich schnell. Auch ist eine zeitintensive Realisierungsphase nicht zu erwarten. Ein nicht zu vernachlässigender Vorteil der Kerndämmung ist außerdem, dass sie die Optik des Ein- oder Mehrfamilienhauses nicht verändert.