Eine Kerndämmung muss nicht teuer sein!
Als Kerndämmung bezeichnet man die umfangreiche Wärmeisolierung zwischen zwei Mauerwänden. Sehr oft sind früher Außenwände zweischalig gemauert. In den Zwischenräumen wird die Kerndämmung eingebracht. Für die Kerndämmung werden je nach Zielsetzung verschiedenartige Materialien eingesetzt. Unter anderem finden bestimmte Schaumstoffe als auch Schüttgut Anwendung. Wichtig für eine optimale Kerndämmung ist, dass die genutzten Stoffe konstant wasserabweisend sind. Bei einer nachträglichen Dämmung verarbeitet man meistens Einblasdämmstoffe oder Spezialschäume. In die Außenmauer des Wohn- oder Geschäftsgebäudes werden kleine Löcher gebohrt, durch die dann das Dämmmaterial eingegeben wird. Auch das Anbringen einer Dämmschicht von außen ist bei der nachträglichen Kerndämmung machbar. Bei einem Neubau verwendet man vorrangig Plattendämmstoffe für die Dämmung.
Jahrelange Erfahrung im Bereich Kerndämmung
Die Kerndämmung ist verhältnismäßig kostengünstig, sie ist ziemlich schnell umzusetzen. Umfangreiche Vorarbeiten sind bei der Kerndämmung nicht nötig, was die monetären Aufwendungen zusätzlich niedrig hält. Die geringen Arbeitszeiten sprechen für die Kerndämmung, denn in nur wenigen Tagen kann ein komplettes Haus vom Dachboden bis zum Keller isoliert werden. Für die Kerndämmung bieten sich je nach Bauart des Hauses verschiedene Dämmstoffe an. Es gibt einerseits feste Dämmmittel wie Dämmschaum, der nach dem Einblasen hart wird. Andererseits werden aber auch Stein- oder Mineralwollen und unterschiedliche Sorten von Dämmplatten genutzt. Auch sog. Schüttstoffe können bei der Kerndämmung verwendet werden. Wichtig ist bei der Selektion des Dämmstoffes, dass auf eine ausreichende wasserabweisende Wirkung geachtet wird.
Eine nachträgliche Kerndämmung rechnet sich durch Energiekosteneinsparungen zumeist erstaunlich schnell. Auch ist eine zeitintensive Realisierungszeit nicht notwendig. Ein nicht zu vernachlässigender Vorzug der Kerndämmung ist außerdem, dass sie die Außenansicht des Wohn- oder Geschäftsgebäudes nicht verändert.