Eine wirkungsvolle Kerndämmung rechnet sich!
Als Kerndämmung bezeichnet man die vollständige Wärmeisolierung zwischen zwei Mauerwänden. Sehr oft sind früher Außenwände zweischalig gearbeitet. In den Zwischenräumen wird die Kerndämmung eingebracht. Für die Kerndämmung werden je nach Zielsetzung verschiedenartige Materialien eingesetzt. Beispielsweise finden bestimmte Schaumstoffe als auch Schüttgut ihren Einsatz. Wichtig für eine gute Kerndämmung ist, dass die verwendeten Stoffe dauerhaft wasserabweisend sind. Bei einer Altbaudämmung verarbeitet man meistens Einblasdämmstoffe oder Spezialschäume. In die Außenwand des Wohn- oder Geschäftsgebäudes werden kleine Löcher gebohrt, durch die dann das Dämmmaterial eingeführt wird. Auch das Anbringen einer Dämmschicht von außen ist bei der nachträglichen Kerndämmung machbar. Bei einem Neubau verwendet man in erster Linie Plattendämmstoffe für die Dämmung.
Jahrelange Erfahrung im Bereich Kerndämmung
Die Kerndämmung ist verhältnismäßig kostengünstig, sie ist sehr rasch durchzuführen. Umfangreiche Vorarbeiten sind bei der Kerndämmung nicht notwendig, was die Kosten zusätzlich gering hält. Die kurzen Arbeitszeiten sprechen für die Kerndämmung, denn in meistens nur wenigen Tagen kann ein komplettes Wohnhaus vom Dachboden bis zum Keller isoliert werden. Für die Kerndämmung bieten sich je nach Zustand des Hauses diverse Dämmmaterialien an. Es gibt einerseits feste Dämmmittel wie Dämmschaum, der nach dem Einblasen fest wird. Andererseits werden aber auch Mineral- oder Steinwollen und unterschiedliche Arten von Dämmplatten genutzt. Auch sogenannte Schüttstoffe können bei der Kerndämmung eingesetzt werden. Wichtig ist bei der Auswahl des Dämmmaterials, dass auf eine ordentliche wasserabweisende Wirkung geachtet wird.
Eine nachträgliche Kerndämmung rechnet sich durch Heizkostenersparnisse meistens erstaunlich schnell. Auch ist eine zeitintensive Realisierungszeit nicht zu erwarten. Ein nicht zu vernachlässigender Vorteil der Kerndämmung ist außerdem, dass sie das Aussehen des Ein- oder Mehrfamilienhauses nicht verändert.